Da gibt es grundlegende Unterschiede.
Wenn Sie mehr wissen möchten und an einer qualitativ hochwertigen und fachzahnärztlichen Behandlung interessiert sind, dann lesen Sie die folgenden Informationen.
Die Berufsbezeichnung "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" erhält ein approbierter Zahnarzt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung verliehen.
Qualität, Inhalt und Umfang dieser Weiterbildung sind gesetzlich festgelegt und bundeseinheitlich formuliert (Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer).
Diese Weiterbildung dauert in der Regel 4 Jahre, und findet ihren Abschluss in einer sehr komplexe Prüfung vor einem Kremium, bestehend aus aus Hochschulprofessoren, Vertretern der Kammer und ausbildungsberechtigten Kollegen. Innerhalb der vierjährigen Weiterbildung gilt es, ein sehr umfangreiches Kurs- und Schulungsprogramm zu absolvieren. Außerdem müssen mindestens 2 Jahre in einer Weiterbildungspraxis (oder Hochschule) zusammenhängend und zusätzlich 1 Jahr an einer deutschen Hochschule bzw. Universität (Kliniksjahr) erfolgen.
Weshalb? Das ist ganz einfach. Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel 2-3 Jahre, so dass ein Gesamtverständnis für diese Behandlung natürlich auch einen entsprechenden Zeitrahmen benötigt. Darüber hinaus ist für die Anmeldung zur Fachzahnarztprüfung ein entsprechender Fundus eigenverantwortlich behandelter Fälle notwendig, welche selektiv vorgestellt werden müssen. In dem Kliniksjahr an einer Universität wird der angehende Fachzahnarzt in Forschung und Lehre integriert. Das beinhaltet zum einen die Assistenz für die Vorlesung, das Leiten der Seminare und Praktikas für die Studenten und zum anderen die aktive Teilnahme an der wissenschaftlichen Arbeit in Form von Vorträgen bei Kongressen, Gestaltung von wissenschaftlichen Postern und beratende Begleitung von Doktoranden. Und wenn all das vollständig ist und die Prüfung erfolgreich bestanden ist, dann ist man Fachzahnarzt.
Ausgelöst wurde diese Möglichkeit "Master of Science" durch den sogenannten Bologna-Prozess. Die Ingenieure und viele Studenten kennen die Problematik mit der Bezeichnung "Bachelor" , "Master" statt "Diplom für ..." oder "staatliche geprüfter .... für" und sind über Bologna-Regelung sehr sauer. Aber EUROPA hat es so gewollt, dass die hohen Standards der Deutschen Universitäten untergraben werden.....
Die Bezeichnung "Master of Science - Kieferorthopädie" bedeutet lediglich, dass jemand sich auf dem Gebiet Kieferorthopädie mehr Wissen als die studentische Ausbildung bietet, angeeignet hat.
Hierfür besucht ein Zahnarzt in der Regel einen zweijährigen Lehrgang an privaten Instituten. Zum einen werden Fernkurse und zum anderen sogenannte Blockseminare in größeren Zeitabständen angeboten. Den Abschluss sollte normalerweise ein Testat (meist im Multiple-Joice-Verfahren) bilden.
Hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt, Umfang und den Qualitätsstandards sehr dürftig formuliert. Es gibt deutlich gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen privaten Instituten und natürlich im Kontext zur Fachzahnarztweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer bzw. des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie. Hinzu kommt, dass diese private Bildung eigenfinanziert werden muss. Für die entsprechenden Institute sind vom Gesetzgeber keine finanziellen Zuschüsse und Unterstützungen vorgesehen (wegen den nicht vergleichbaren Niveauunterschieden...).
Standpunkt und Stellungnahme der Fachverbände (Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden = BDK, Deutsche Fachgesellschaft für Kieferorthopädie = DGKFO, Sächsischer Verein der Kieferorthopäden)
Sie, lieber Patient, sind als mündiger Bürger nun selbst in der Eigenverantwortung sich ein umfassendes Bild zu machen.
Das WWW bietet fürs erste bereits umfangreiche Informationen.
Allgemein ist jeder gut beraten, wenn er sich vor dem Beginn einer aktiven kieferorthopädischen Behandlung mehrere Beratungsangebote einholt - ähnlich einem Häuslebauer, welcher von mehreren Gewerken Angebote einholt und vergleicht.
Scheuen Sie sich nicht davor, denn das ist Ihr gutes Recht und das ist Kassenleistung. Warum also nicht ?